Verleihungskriterien des Manfred Thierer Heimat- und Kulturpreis der Heimatpflege Leutkirch e.V.
§1 Grundsätze
(1) Bezeichnung
Der Preis trägt die Bezeichnung „Manfred Thierer Heimat- und Kulturpreis“.
(2) Zweck
Der „Manfred-Thierer-Heimat- und Kulturpreis“ wird in Erinnerung an das Wirken von Prof. Dr. Manfred Thierer verliehen, um herausragende Leistungen von Personen, Personengruppen oder Institutionen zu würdigen, welche sich für die Pflege, den Erhalt oder die Forschung rund um das kulturelle Leben und Erbe im württembergischen Allgäu sowie Rund um die Adelegg einsetzen. Dies kann u.a. Leistungen auf dem Gebiet Literatur, Musik, Theater, Museum, Ausstellung, Kulturlandschaft oder Forschung umfassen.
(3) Vergabekriterien
Die Bewerbungen müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Herausragendes Engagement für die Pflege, den Erhalt oder die Forschung rund um das kulturelle Leben und Erbe.
- Konkretes Werk oder konkrete Tat steht im Vordergrund.
- Klarer regionaler Bezug zum Allgäu und/ oder zur Adelegg.
Wünschenswert sind darüber hinaus Bewerbungen von jüngeren Akteuren im Bereich der Kultur- und Heimatpflege.
(4) Regionaler Bezug
Der Preisträger soll in der Region Allgäu, Adelegg, Oberschwaben wohnen, seinen Sitz dort haben oder in besonderer Weise mit ihr verbunden sein.
§2 Verfahren
(1) Vorschläge und Bewerbungen :
Um den Heimat- und Kulturpreis können sich Einzelpersonen, Personengruppen oder Institutionen selbst bewerben.
- Darüber hinaus können Dritte geeignete Kandidaten vorschlagen.
- Bewerbungen oder Vorschläge sind bis zum 31.12. vor dem jeweiligen Verleihungsjahr bei der Heimatpflege Leutkirch e.V. schriftlich an:
Heimatpflege Leutkirch e.V., Marktstraße 26 88299 Leutkirch im Allgäu, online auf der Seite der Heimatpflege oder per email an: info(at)manfred-thierer-preis.de einzureichen.
- Projekte sind auf maximal vier DIN A4-Seiten vorzustellen. Anlagen, wie z.B. Fotos, Karten oder Zeichnungen können beigefügt werden.
(2) Kuratorium
Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch ein Kuratorium. Dies setzt sich zusammen aus:
Geborene Mitglieder:
- ein Vertreter der Stadt Leutkirch
- ein Vertreter der Allgäuer Glasregion Adelegg e. V.
- ein Vertreter der Bürgerstiftung
- ein Vertreter der Heimatpflege Leutkirch e.V.
- ein Vertreter der Familie Thierer
Gewählte Mitglieder:
- 2 zusätzlich freigewählte Mitglieder
Aus den Genannten wird ein Kuratoriumsvorsitzender ernannt.
(3) Beschlussfähigkeit
Für die Beschlussfähigkeit des Kuratoriums ist die Anwesenheit der einfachen Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Schriftliche Stellungnahmen verhinderter Kuratoriumsmitglieder sind möglich. Die vom Kuratorium ausgesprochene Empfehlung zur Preisvergabe wird mehrheitlich getroffen. Onlinesitzungen sind möglich.
§3 Preis und Preisvergabe
(1) Beginnend mit dem Jahr 2026 wird der Preis alle drei Jahre verliehen.
(2) Die Preisvergabe findet im Rahmen einer Veranstaltung der Heimatpflege statt.
(3) Für den Preis stehen € 2.000 zur Verfügung. Der Preis ist beliebig teilbar.
(4) Die Preisvergabe findet über die Heimatpflege Leutkirch e.V. statt.
§4 Inkrafttreten
(1) Diese Verleihungskriterien treten im März 2025 in Kraft.
(2) Änderungen der Verleihungskriterien bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums und müssen schriftlich festgehalten werden.
§5 Sprachliche Gleichstellung
Personen- -und Funktionsbezeichnungen in diesen Verleihungskriterien gelten in männlicher, weiblicher und diverser Form.
§6 Schlussbestimmungen
(1) Für alle nicht in diesen Verleihungskriterien geregelten Fragen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Verleihungskriterien können bei Bedarf angepasst werden, um den Zielen des „Manfred Thierer Heimat- und Kulturpreis“ gerecht zu werden.
Leutkirch, den 01.03.2025
